Ein Pils (0,5 l, ca. 20 ml reiner Alkohol) bei 75 kg?
Rund 0,30‰. Formel: (20 × 0,789) ÷ (75 × 0,7) ≈ 0,30‰. Nach einer Stunde bleibt etwa 0,20‰.
Gib die getrunkene Alkoholmenge und dein Körpergewicht ein. Du siehst deinen ungefähren Promillewert — als Orientierung, nicht als Freifahrtschein.
Ein Pils (0,5 l, ca. 20 ml reiner Alkohol) bei 75 kg?
Rund 0,30‰. Formel: (20 × 0,789) ÷ (75 × 0,7) ≈ 0,30‰. Nach einer Stunde bleibt etwa 0,20‰.
Ein Glas Weißwein (0,2 l, ca. 14 ml Alkohol) bei 60 kg?
Etwa 0,26‰. Frauen bauen Alkohol oft langsamer ab. Dieser Wert ist eine grobe Schätzung.
Ein starker Cocktail (ca. 28 ml Alkohol) bei 80 kg?
Ungefähr 0,40‰. Damit bist du nahe am 0,5-Promille-Limit, obwohl es „nur ein Drink“ war.
Zwei Pils (je 0,5 l, 5 Vol.-%) bei 80 kg Mann?
Rund 0,70 ‰. Rechnung: (50 × 0,789) ÷ (80 × 0,7) ≈ 0,70. Nach 2 Stunden bleibt etwa 0,45 ‰.
0,3 l Sekt (11 Vol.-%, ca. 33 ml Alkohol) bei 65 kg?
Etwa 0,57 ‰. Frauen rechnen mit Faktor 0,6 — der Wert läge dann bei 0,67 ‰. Über der 0,5-‰-Grenze.
Ein Schnaps (4 cl, 40 Vol.-%, 16 ml Alkohol) bei 70 kg?
Rund 0,26 ‰. Unter der Ordnungswidrigkeitsgrenze, aber über 0,0 ‰ für Fahranfänger.
Der Begriff Promille kommt aus dem Lateinischen — per mille heißt „pro tausend". Das Zeichen ‰ ist das Prozentzeichen mit einer zusätzlichen Null im Nenner. Die Grundbeziehung ist simpel:
1 ‰ = 1/1.000 = 0,1 %
Prozent teilt in hundert Teile, Promille in tausend. Wer die Einheiten umrechnen will, merkt sich einen einzigen Faktor: 10.
Promille = Prozent × 10 · Prozent = Promille ÷ 10
Beispiel: 2,5 % entsprechen 25 ‰. Umgekehrt sind 0,5 ‰ Blutalkohol dasselbe wie 0,05 % — eine Konzentration, die man in Prozent kaum noch lesbar schreiben könnte. Promille wird überall dort genutzt, wo die Anteile so klein sind, dass Prozent zu grob wirkt: Blutalkohol, Bahngleise, Abwasserrohre, Salzgehalt im Meer.
| Promille | Prozent | Dezimal | Bruch |
|---|---|---|---|
| 1 ‰ | 0,1 % | 0,001 | 1/1.000 |
| 5 ‰ | 0,5 % | 0,005 | 1/200 |
| 10 ‰ | 1 % | 0,010 | 1/100 |
| 25 ‰ | 2,5 % | 0,025 | 1/40 |
| 50 ‰ | 5 % | 0,050 | 1/20 |
| 100 ‰ | 10 % | 0,100 | 1/10 |
| 500 ‰ | 50 % | 0,500 | 1/2 |
| 1.000 ‰ | 100 % | 1,000 | 1/1 |
Wer mit Kapitalmärkten zu tun hat, begegnet den Basispunkten (bp). Ein Basispunkt ist ein Zehntel Promille, also ein Hundertstel Prozent. 1 bp = 0,01 % = 0,1 ‰. Wenn die EZB den Leitzins um 25 bp anhebt, bewegt sie ihn um 0,25 % — oder eben 2,5 ‰.
Der häufigste Anlass, Promille zu rechnen, ist die Blutalkoholkonzentration (BAK). Grundlage ist die 1932 vom schwedischen Mediziner Erik Widmark veröffentlichte Formel:
BAK ‰ = Alkohol (g) ÷ (Körpergewicht (kg) × r)
Der Verteilungsfaktor r beschreibt den Anteil des Körperwassers, in dem sich der Alkohol verteilt. Er liegt bei Männern im Schnitt bei 0,7, bei Frauen bei 0,6. Die Formel rechnet mit reinem Alkohol in Gramm — aus Millilitern wird mit der Ethanoldichte 0,789 g/ml umgerechnet.
Beispielrechnung: Ein Mann, 80 kg, trinkt zwei Pils à 0,5 l mit je 5 Vol.-% Alkohol. Pro Glas sind das 25 ml reiner Alkohol, also 50 ml gesamt. In Gramm: 50 × 0,789 = 39,45 g. Verteilungsvolumen: 80 × 0,7 = 56. BAK: 39,45 ÷ 56 ≈ 0,70 ‰. Die tatsächliche BAK liegt meist 10 bis 20 % darunter, weil die Leber schon während des Trinkens abbaut. Der Abbau beträgt rund 0,1 bis 0,15 ‰ pro Stunde.
Die Formel ist eine Näherung. Mageninhalt, Alter, Medikamente und Tagesform verschieben das Ergebnis spürbar. Für den Straßenverkehr zählt nur der gemessene Wert.
| BAK | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| 0,0 ‰ | Probezeit, unter 21 Jahren (§24c StVG) | Probeführerschein, unter 20 Jahren | Neulenker, unter 20 Jahren, Profis |
| 0,3 ‰ | relative Fahruntüchtigkeit bei Auffälligkeit (§316 StGB) | — | — |
| 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit, 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot (§24a StVG) | Vormerkung, 300–3.700 € | Ordnungsbusse, 3 Monate Ausweisentzug |
| 0,8 ‰ | 1.000 €, 3 Monate | 800–3.700 €, 1 Monat | — |
| 1,1 ‰ | absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat (§316 StGB) | — | qualifizierte Fahrunfähigkeit (0,8 ‰) |
| 1,6 ‰ | MPU-Pflicht, Radfahrer absolut fahruntüchtig | 1.600–5.900 € | MPU-Pflicht |
In Deutschland regelt §24a StVG die 0,5-‰-Grenze als Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 ‰ greift §316 StGB — Trunkenheit im Verkehr ist dann eine Straftat, unabhängig von Fahrfehlern. Zwischen 0,3 ‰ und 1,1 ‰ spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit: ein Strafverfahren droht nur, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen auftreten (Schlangenlinien, Unfall, aggressive Sprache).
Die Null-Promille-Regel in der Probezeit und unter 21 Jahren ist in §24c StVG verankert. Auch beruflich gefahrene Fahrzeuge (Bus, LKW, Taxi) unterliegen strengeren Grenzen — Betriebsanweisungen und Tarifverträge fordern meist 0,0 ‰.
Polizeikontrollen messen zunächst den Atemalkohol (AAK) in mg/L. Für die gerichtliche Verwertung zählt in Deutschland bei Werten unter 1,1 ‰ die AAK, darüber wird zur Beweissicherung Blut entnommen. Die Umrechnung ist ungefähr:
1 mg/L Atemalkohol ≈ 2 ‰ Blutalkohol
| AAK (mg/L) | BAK (‰) | Status |
|---|---|---|
| 0,15 | 0,30 | relative Fahruntüchtigkeit möglich |
| 0,25 | 0,50 | Ordnungswidrigkeit |
| 0,40 | 0,80 | erhöhte Strafe |
| 0,55 | 1,10 | Straftat |
Wer die Werte verwechselt, unterschätzt die Konsequenz. 0,25 mg/L klingt klein, entspricht aber bereits der 0,5-‰-Schwelle.
Die zweite große Anwendung ist der Tiefbau. Während Straßen ihre Steigung in Prozent ausweisen (Verkehrsschild Zeichen 108 StVO), nutzen Bahn und Kanalisation Promille — die Werte sind so klein, dass Prozent zu unhandlich wäre.
Steigung ‰ = (Höhenunterschied ÷ Strecke) × 1.000
Bei einer Bahnstrecke mit 12 m Höhenunterschied auf 1.000 m Strecke ergibt das 12 ‰. Zum Vergleich — die steilsten Adhäsionsbahnen der Welt:
| Strecke | Max. Steigung |
|---|---|
| Gotthard-Basistunnel (CH) | 12,5 ‰ |
| Hochrhein-Strecke DB | 15 ‰ |
| Schwarzwaldbahn | 20 ‰ |
| Höllentalbahn (Freiburg) | 55 ‰ |
| Steilste Adhäsionsbahn Welt (Lissabon Tram 28) | 135 ‰ |
Im Kanalbau schreibt DIN EN 12056 ein Mindestgefälle vor, damit Feststoffe mitgeschwemmt werden. Für Schmutzwasser-Grundleitungen gelten typischerweise 10 bis 20 ‰ (1 bis 2 cm pro Meter). Zu flach spült nicht, zu steil trennt Flüssigkeit und Feststoff. Im Straßenbau begegnen einem Werte ab 25 ‰ (Entwässerungsrinnen) bis über 120 ‰ in Bergpässen — dann aber meist als Prozent ausgeschildert.
Promille mit Prozent verwechseln. Der Klassiker. „1 Promille Rabatt" ist 0,1 %, nicht 1 %. Wer mit dem Faktor 10 daneben liegt, verrechnet sich in der Größenordnung.
mg/L mit ‰ gleichsetzen. 0,5 mg/L Atemalkohol ist nicht 0,5 ‰ Blut — sondern rund 1,0 ‰. Das Verhältnis liegt bei ungefähr 1:2.
Volumenprozent mit Gramm verwechseln. Ein Bier mit 5 Vol.-% enthält 5 ml reinen Alkohol pro 100 ml Getränk — nicht 5 Gramm. Die Umrechnung erfolgt über die Dichte 0,789 g/ml.
Straße und Schiene gleich behandeln. Ein Schild „7 %" auf der Autobahn entspricht 70 ‰ — viel mehr, als eine Bahnstrecke je hätte. Einheiten prüfen, bevor man Werte vergleicht.
Aufgabe 1. Ein Rotwein enthält 12 Vol.-% Alkohol. Wie viel reiner Alkohol steckt in 0,2 l?
Aufgabe 2. Eine Frau mit 65 kg trinkt 0,3 l Sekt (11 Vol.-%). Wie hoch ist die ungefähre BAK?
Aufgabe 3. Eine Bahnstrecke überwindet 180 m auf 12 km. Wie steil ist sie?
Aufgabe 4. Eine Zentralbank hebt den Leitzins um 75 Basispunkte an. Wie viel ‰ und wie viel % sind das?