Bäcker verkauft Brot für 4,20 € netto. Bruttopreis mit 7%?
Brutto: 4,49 €. MwSt.: 0,29 €.
Berechne die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7%. Gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Hotelübernachtungen.
Bäcker verkauft Brot für 4,20 € netto. Bruttopreis mit 7%?
Brutto: 4,49 €. MwSt.: 0,29 €.
Fachbuch 35 € netto — Endpreis im Laden?
Brutto: 37,45 €. MwSt.: 2,45 €.
Übernachtung im Hotel 120 € netto. Rechnungsbetrag?
Brutto: 128,40 €. MwSt.: 8,40 €.
Hardcover 24,99 € brutto — wie hoch sind Netto und enthaltene 7% MwSt.?
Netto: 23,36 €. MwSt.: 1,63 €. Brutto: 24,99 €. Rückwärts: 24,99 ÷ 1,07.
Pizza-Lieferung 18 € netto nach Hause (7% Take-away) vs. im Lokal (19%)?
Lieferung: 19,26 € brutto. Vor Ort: 21,42 € brutto. Differenz: 2,16 €.
Wochenmarkt-Einkauf 30,28 € netto Gemüse — Brutto?
Brutto: 32,40 €. Vorsteuer für Gastronomen: 2,12 €.
Der Regelsatz der deutschen Umsatzsteuer beträgt 19%. Daneben gilt ein ermäßigter Satz von 7%, der politisch gewollt bestimmte Waren und Leistungen entlastet — Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr, Kultur und Übernachtungen. Geregelt ist das in § 12 Abs. 2 UStG in Verbindung mit Anlage 2 zum UStG. Dort steht abschließend, was mit 7% besteuert wird. Was nicht in der Liste auftaucht, läuft automatisch über 19%.
Die Formeln sind identisch zur Rechnung mit 19%, nur mit anderem Faktor:
Brutto = Netto × 1,07 und Netto = Brutto ÷ 1,07
Der Unterschied zwischen Regel- und ermäßigtem Satz beträgt 12 Prozentpunkte. Bei 100 € Netto sind das 12 € weniger Steuer — für den Endkunden ein deutlich spürbarer Preisvorteil bei Grundbedarfsgütern.
| Netto | Brutto bei 7% | Brutto bei 19% | Differenz |
|---|---|---|---|
| 10,00 € | 10,70 € | 11,90 € | 1,20 € |
| 50,00 € | 53,50 € | 59,50 € | 6,00 € |
| 100,00 € | 107,00 € | 119,00 € | 12,00 € |
| 250,00 € | 267,50 € | 297,50 € | 30,00 € |
| 1.000,00 € | 1.070,00 € | 1.190,00 € | 120,00 € |
Bei der Rückwärtsrechnung beträgt die enthaltene MwSt-Quote am Bruttobetrag rund 6,542% (das ist 7 ÷ 107). Wer 107 € brutto erhält, zieht 7 € MwSt heraus und behält 100 € netto.
Anlage 2 zählt 54 Nummern auf. In der Praxis gruppiert sie sich in sechs große Bereiche.
| Kategorie | Rechtsgrundlage | Typische Beispiele | Nicht enthalten |
|---|---|---|---|
| Lebensmittel | Anlage 2 Nr. 1–33 | Brot, Milch, Fleisch, Gemüse, Obst, Kaffee, Tee | Mineralwasser, Säfte, alkoholische Getränke (alle 19%) |
| Druckerzeugnisse | § 12 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 14 | Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, E-Books seit 2020 | Werbeprospekte, jugendgefährdende Schriften (19%) |
| Personennahverkehr | § 12 Abs. 2 Nr. 10 | Bahn-, Bus-, U-Bahn-Tickets bis 50 km | Fernverkehr ab 50 km — bis 2019 19%, seit 2020 ebenfalls 7% |
| Beherbergung | § 12 Abs. 2 Nr. 11 | Hotelzimmer, Pension, Ferienwohnung | Frühstück, Minibar, Parkplatz, WLAN-Pauschale (19%) |
| Kultur | § 12 Abs. 2 Nr. 7 | Eintritt Theater, Konzert, Museum, Zirkus | Kino seit 2020 ebenfalls 7%, Disco bleibt 19% |
| Medizin und Soziales | Anlage 2 Nr. 52 ff. | Zahnprothesen, Rollstühle, Hörgeräte | Arzthonorare sind nach § 4 UStG steuerfrei |
Bücher und E-Books stehen seit dem 18. Dezember 2019 gleichgestellt unter 7%. Auch Audiobücher und Online-Zeitschriften mit redaktionellem Inhalt fallen darunter. Reine Software, Spiele oder Apps bleiben bei 19%.
Tickets im ÖPNV wurden lange diskutiert. Seit dem 1. Januar 2020 gilt 7% auch im Schienenpersonenfernverkehr — eine Ausnahme zur 50-km-Grenze, die für Bus und Nahverkehr weiter besteht.
Hier wird es kompliziert — und Betriebsprüfungen finden hier die meisten Fehler. Die Grundregel:
| Sachverhalt | Satz | Begründung |
|---|---|---|
| Brötchen beim Bäcker zum Mitnehmen | 7% | Reine Lebensmittellieferung |
| Brötchen im Café an einem Stehtisch verzehrt | 19% | Restaurationsleistung mit Verzehreinrichtung |
| Pizza-Lieferdienst nach Hause | 7% | Lieferung ohne Service |
| Pizza im Restaurant am Tisch serviert | 19% | Bedienung, Geschirr, Sitzplatz |
| Catering mit Bedienpersonal vor Ort | 19% | Dienstleistungselement überwiegt |
| Catering: nur Anlieferung kalter Speisen | 7% | Reine Warenlieferung |
| Hotelzimmer | 7% | § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG |
| Frühstück im selben Hotel | 19% | Restaurationsleistung, Splitting-Pflicht |
Während der Pandemie galt eine Übergangsregelung: Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 wurden Restaurantspeisen vor Ort mit 7% besteuert (Getränke blieben durchgehend bei 19%). Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder die alte Trennung — sehr zum Verdruss der Gastronomie.
Der entscheidende Begriff lautet Verzehreinrichtung. Liegt eine vor (Tisch, Stuhl, Theke mit Zugang, Tablett), ist es eine Restaurationsleistung mit 19%. Fehlt sie, ist es eine Lebensmittellieferung mit 7%. Imbissbuden ohne Sitzplätze, die nur Stehmöglichkeiten am Verkaufstresen bieten, fallen weiterhin unter 7%.
Auf der Eingangsseite funktioniert der Vorsteuerabzug bei 7% identisch zum Regelsatz. Wer als Unternehmer eine Rechnung mit ausgewiesenen 7% MwSt erhält, zieht den Steuerbetrag von der eigenen Umsatzsteuerschuld ab.
Beispiel Buchhandlung: Verkäufe 20.000 € netto mit 7% Umsatzsteuer = 1.400 € Steuer. Eingangsrechnungen Verlage 12.000 € netto mit 7% Vorsteuer = 840 €. Zahllast: 1.400 − 840 = 560 €.
Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG den Steuersatz und den Steuerbetrag getrennt ausweisen. Bei mehreren Sätzen — etwa Hotelzimmer (7%) plus Frühstück (19%) — wird pro Satz eine eigene Zeile erstellt:
``` Übernachtung 2 Nächte 180,00 € netto, 7% MwSt = 192,60 € Frühstückspauschale 25,00 € netto, 19% MwSt = 29,75 € ```
Wer das Frühstück fälschlich in den Zimmerpreis einrechnet und mit 7% deklariert, riskiert eine Steuernachzahlung.
| Land | Regelsatz | Ermäßigt für Lebensmittel | Bücher | Beherbergung |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 19% | 7% | 7% | 7% |
| Österreich | 20% | 10% | 10% | 10% (zweiter ermäßigter Satz 13%) |
| Schweiz | 8,1% | 2,6% | 2,6% | 3,8% (Sondersatz) |
Die Schweiz hat damit für Grundnahrungsmittel und Bücher den mit Abstand niedrigsten Satz im DACH-Raum. Wer Bücher aus Deutschland nach Wien bestellt, zahlt seit dem One-Stop-Shop 10% österreichische USt. Lieferungen in die Schweiz sind ausfuhrsteuerfrei; die Einfuhr-MwSt fällt am Schweizer Zoll an.
Falscher Faktor. Statt durch 1,07 zu teilen, wird der Bruttobetrag mit 0,07 multipliziert. Bei 107 € brutto ergibt das 7,49 € MwSt — falsch. Korrekt: 107 ÷ 1,07 = 100 € netto, MwSt 7 €. Immer durch 1,07 teilen, nicht mit 0,07 multiplizieren.
Mineralwasser als Lebensmittel verbucht. Wasser, Säfte und Limonaden zählen nicht zu den Lebensmitteln im Sinne der Anlage 2. Sie laufen über 19%. Nur Milch, Kaffee, Tee und Trinkwasser aus der Leitung fallen unter 7%.
Frühstück in den Zimmerpreis eingerechnet. Hotels müssen Beherbergung (7%) und Verpflegung (19%) auf der Rechnung trennen. Eine pauschale „Übernachtung mit Frühstück 95 €" mit 7% wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Splitting ist Pflicht.
Take-away mit Verzehr vor Ort verwechselt. Ein Coffee-to-go mit Mitnahme = 7%. Derselbe Kaffee am Stehtisch im selben Café = 19%. Das POS-System muss beide Modi sauber trennen.
Steuersatz nicht ausgewiesen. Eine Rechnung ohne Angabe von Steuersatz und Steuerbetrag berechtigt den Empfänger nicht zum Vorsteuerabzug (§ 14 Abs. 4 UStG). Auch bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 € muss der Satz erkennbar sein.
E-Book wie Software behandelt. Bis 2019 galt für E-Books der Regelsatz, weil sie als „elektronische Dienstleistung" eingestuft waren. Seit dem 18. Dezember 2019 sind sie Druckwerken gleichgestellt — 7%. Wer noch alte Vorlagen nutzt, rechnet falsch.
Aufgabe 1. Buchhandel: Hardcover 24,99 € brutto. Wie hoch sind Netto und MwSt?
Aufgabe 2. Hotelübernachtung: Zimmer 180 € netto, Frühstück 30 € netto. Was zahlt der Gast?
Aufgabe 3. Bäckerei: Brötchen 0,80 € brutto zur Mitnahme. Welche Beträge stehen in der Buchhaltung?
Aufgabe 4. Wochenmarkt: Gemüseeinkauf 32,40 € brutto. Wie viel Vorsteuer kann eine Gastronomin abziehen?
Der Rechner oben übernimmt diese Schritte sofort und zeigt den Rechenweg an. Für die Rückwärtsrechnung (Brutto in Netto) wechselst du auf den passenden Modus oder rechnest manuell mit dem Faktor 1,07.